Residencia Allgemein |
Allgemeines zur Residencia
Die vorläufige Aufenthaltsbewilligung ("Permiso de residencia provisional") kann auch nach einer Gesuchstellung direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (ohne das Erfordernis eines durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland ausgestellten Aufenthaltsbewilligungsvisums) gewährt werden. Sie wird zunächst nur vorläufig (provisorisch) für die Dauer von einem Jahr ausgestellt.
Gestützt auf die Aufenthaltserlaubnis (provisorisch oder definitiv) wird vom Zentralen Wahlrat (Junta Central Electoral) ein Personalausweis (Cédula) ausgestellt, welcher neben einem Foto die wichtigsten Daten zur Person des/der Ausländers/in enthält. Die Kosten für deren Ausstellung betragen neu ab Ende Januar 2007: 1200 RD Pesos (vorher kostenlos).
Der/die Ausländer/in kann beim Durchlaufen des normalen zweistufigen Verfahrens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Aufenthaltsbewilligung von 1 Jahr erneut direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) in Santo Domingo in einem Gesuch um die Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia definitiva) nachsuchen, deren Gültigkeit 2 Jahre beträgt.
Sofern es sich jedoch beim Gesuchsteller um einen Altersrentner (Pensionado) handelt oder um den Bezüger einer mindestens während 5 Jahren in naher Zukunft ausbezahlten, festen Geldleistung aus dem Ausland aufgrund einer Investition oder einer Einlage (Rentista), kann die permanente Aufenthaltsbewilligung seit kurzem gestützt auf das Gesetz 171-07 innerhalb von nur 45 Arbeitstagen direkt zunaechst fuer 1 Jahr ausgestellt werden, ohne dass zuvor eine provisorische Aufenthaltsbewilligung eingeholt werden muss. Allerdings muss diese permanente Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf des Jahres unter Vorlage gewisser Dokumente (darunter auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis), welche das Erhalten der Pension bzw. des Ertrags in der Dominikanischen Republik bestätigen, fuer weitere 2 Jahre erneuert werden. Weitere Erneuerungen müssen alle 2 Jahre erfolgen.
Damit Altersrentner dieses Vorrecht in Anspruch nehmen können, müssen sie über eine Monatsrente von mindestens 1500 USD oder den entsprechenden Gegenwert in RD Pesos verfügen. Rentistas müssen dazu ueber einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in der Zukunft über ein monatliches Einkommen von mindestens 2000 USD verfügen. Damit auch Kinder unter 18 Jahren und Ehegatten der Altersrentner bzw. Rentistas in den Genuss dieses Vorrechtes kommen können, muss die monatliche Rente bzw das.Einkommen entsprechend pro Person um 250 USD höher sein.
Altersrentner bzw. Rentistas, die innerhalb von 45 Arbeitstagen eine permanente Residencia erwerben, werden aufgrund des Gesetzes 171-07 vollständig von der Bezahlung von Zoll für ihre eingeführten Haushalts- und persönlichen Güter befreit. Diese Befreiung können aber Ehegatten und Kinder der Altersrentner bzw. Rentistas nicht beanspruchen. Altersrentner bzw. Rentistas werden auch teilweise von der Bezahlung von Zoll für eingeführte Motorfahrzeuge befreit.
Das Gesetz 171-07 sieht auch vor, dass Altersrentner bzw. Rentistas beim Erwerb der ersten Immobilie im Land keine Handänderungssteurn zu bezahlen brauchen. und, dass ihnen die Steuern auf Hypotheken zur Hälfte erlassen werden und im gleichen Ausmass diejenigen für Kapitalgewinne, falls sie nicht Mehrheitsaktionäre von Gesellschaften sind, die Kapitalgewinnsteuern bezahlen müssen und vorausgesetzt, dass die Gesellschaft keine kommerziellen oder industriellen Aktivitäten betreibt.
Das Gesetz 171-07 sieht weiter auch ausdrücklich vor, dass ein Altersrentner bzw. Rentista im Land einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Allerdings muss das dadurch erworbene Einkommen zu normalen Ansätzen in der Dom Rep versteuert werden.
Um zu erfahren, welche Dokumente bei Einreichung eines Gesuches um die direkte Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung aufgrund des Gesetzes 171-07 zu dessen Unterstützung den Behörden der Dirección General de Migración (Einwanderungsbehörde) vorzulegen sind, kann man sich direkt an diese wenden (am Schalter für Auslandsinvestitionen: Ventanilla de inversiôn extranjera) Sie gibt ein Merkblatt mit allen notwendigen Angaben dazu ab.
Die "Residencia definitiva" muss alle 2 Jahre durch den/die Inhaber/in bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion auf rein administrativem Weg (lediglich durch Bezahlung einer Gebühr) verlängert werden
Dem Gesuch um die "Residencia definitiva" sind beim zweistufigen Verfahren zur Unterstützung mehrere Dokumente beizulegen, darunter auch das Ergebnis einer im Land selbst durchgeführten ärztlichen Untersuchung.
Dieses Verfahren hat bis jetzt wie dasjenige zur Ausstellung der "Residencia provisional" normalerweise ca. 3 Monate gedauert. Nach neuesten Auskuenften (Anfang Oktober 2008) hat sich jedoch die Bearbeitungszeit der erwaehnten Gesuche inzwischen um einige Monate verlaengert. Bedingt durch das in diesem Land bei den Behörden allgegenwärtige Chaos, die Korruption und den Schlendrian (natuerlich auch bei der Einwanderungsbehörde) koennen zur Dauer des Verfahrens keine allgemein gueltigen Aussagen gemacht werden.
Zur legalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Land (sei es im Anstellungsverhältnis oder als selbständiger Unternehmer) ist ein "Permiso de residencia" erforderlich. Diese Aufenthaltsbewilligung (ob provisorisch oder definitiv) beinhaltet eine Arbeitsbewilligung für das ganze Staatsgebiet der Dominikanischen Republik. Steuern müssen entsprechend den dafür vorgesehenen Ansätzen bezahlt werden.
Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung (Permiso de residencia) ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben (u.a. eine Zwangsausschaffung aus dem Land) ! Die behördlichen Kontrollen bezüglich des Vorliegens einer Aufenthaltserlaubnis sind aber bis jetzt über lange Jahre hinweg sehr large durchgeführt worden, das kann sich aber in Zukunft jederzeit ändern !
Es wird noch einmal auf folgendes hingewiesen: Unter Berücksichtigung der hohen, meistens ungerechtfertigten Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten durch die Konsulate sowie der im allgemeinen wenig effizienten und unzuverlässigen Arbeitsweise der dominikanischen Konsulate im Ausland (bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen spielen neben politischen Kriterien in erster Linie persönliche Beziehungen und nicht berufliche Fähigkeiten eine Rolle) empfiehlt es sich eindringlich, zur Vermeidung unnoetiger Ausgaben und von Aerger direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo ein Gesuch um Ausstellung einer "Residencia provisional" nach der Einreise ins Land als Tourist einzureichen bzw. als Altersrentner oder Rentista ein Gesuch um eine "Residencia definitiva" einzureichen. Bezüglich der bei der Gesuchstellung um ein "Visa de residencia" bei einem dominikanischen Konsulat im Ausland einzureichenden Dokumente existieren uebrigens Angaben auf einem Merkblatt des Aussenministeriums in Santo Domingo.
Weitere Informationen zur Residencia Provisional
Weitere Informationen zur Residencia Definitiva
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